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Für der Ankauf von Unfallfahrzeugen Vorort - der Nähe und Umgebung - sind wir bereits seit über 20 Jahren tätig und können mit einem erstklassigen Portfolio überzeugen. Bei unserem Unfallauto Ankauf sind Sie in besten Händen, denn wir übernehmen den Löwenanteil zur Abwicklung und beraten Sie gern zu allen Fragen und Anliegen des Unfallwagen.
Ihr Unfallauto hat einen leichten bis mittleren Unfallschaden oder einen Totalschaden? Das bedeuern wir sehr! Wir kaufen Ihr Unfallfahrzeug egal in welchem Zustand es sich befindet. Über unseren Unfallwagen-Export können wir selbst bei Gebrauchtwagen mit kleinem oder großem Unfallschaden hohe Preise bieten.
Als Totalschaden gelten Fahrzeuge, bei denen die Reparatur höhere Kosten verursacht als der Wert des Unfallwagens. Betrug der Marktwert des Gebrauchtwagens vor dem Verkehrsunfall z.B. 5000,- € und würde die Reparatur des Unfallschadens von einer Fachwerkstatt diesen Betrag überschreiten, hat das Auto einen Totalschaden erlitten. Für die Versicherung ist dann der Restwert relevant. Den Restwert können wir in vielen Fällen überbieten. Lassen Sie uns gern darüber sprechen.
Gern stellen wir die meist gestellten und wichtigsten Fragen und Antworten aus unserem Fragenkatalog unserer Kunden zur Verfügung und hoffen, dass unsere fachmännischen Antworten helfen, Probleme zu lösen oder zu vermeiden.
Hinweis: Alle Angaben in der Unfallwagenankauf FAQ sind ohne Gewähr & gelten NICHT als Rechtsberatung.
Zunächst muss geklärt werden, welcher Verkehrsteilnehmer der alleinige Unfallverursacher ist und im Unfallbericht festgestellt und mittels Unterschrift anerkannt werden. Ist die Frage des Unfallschuldigen geklärt und wurde bei dem Verkehrsunfall keine Personen oder Tiere verletzt und nicht gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen, steht es dem Verursacher frei, den Unfallwagen direkt zu verkaufen.
Soll der Unfallschaden durch die KFZ Haftpflichtversicherung reguliert werden, sollte der Unfallgeschädigte zunächst ein Schadengutachten anfertigen lassen.
Wurde die Schuldfrage nicht geklärt, sollte keine Unfallpartei das Unfallfahrzeug direkt verkaufen.
Ja, aktuell muss zum Verkauf eines Unfallfahrzeugs an Privat oder gewerblichen Handels der genaue Unfallschaden im Kaufvertrag angegeben werden.
Es wird empfohlen die Fahrsicherheit und Fahrtauglichkeit nach einem Unfall von der KFZ Prüfstelle des Vertrauens überprüfen zu lassen. Abhängig von der Schwere des Schadens, können Unfallautos am Straßenverkehr weiterhin teilnehmen, wenn die Sicherheit nicht gefährdet ist. Der Unfalldefekt darf auch nicht die Fahrtauglichkeit des Wagens beeinflussen. Dies ist eine Ermessensfrage, die eindeutig und sicher nur durch einen Fahrzeug-Gutachter und KFZ Sachverständigen beantwortet werden kann.
Bei jedem Unfallschaden, der über einen Bagatellschaden hinausgeht und das Fahrzeug erlitten hat, während es sich im Besitz des Fahrzeughalters befunden hat. Wurde das Auto bereits als Unfall-PKW angekauft, muss der Status ebenfalls im Kaufvertrag angegeben werden. Bagatellschäden sind geringfügige Schäden wie z.B. Schäden am Lack.
KFZ Reparaturarbeiten jeder Art sollten zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer immer von Facharbeitern bzw. einer KFZ Fachwerkstatt durchgeführt werden, selbst wenn die Schäden nicht die Fahrsicherheit oder die Fahrtauglichkeit betreffen.
Selbstreparierte bzw. nicht durch eine Fachkraft behobene Unfallschäden bergen im Fahrbetrieb Risiken für alle Verkehrsteilnehmer. Wurde das Fahrzeug nach einer Selbstreparatur in einen weiteren Verkehrsunfall verstrickt und die Schuldfrage muss entschieden werden, kann es zumindest zu einer Teilschuld kommen.
Der Verkäufer muss dem Käufer - auch ungefragt - Auskunft über eventuelle Unfallschäden erteilen. Davon ausgenommen sind sogenannte Bagatellschäden. Das sind sehr geringfügige äußere Schäden, beispielsweise im Lack.
Selbst nach der Reparatur über eine Fachwerkstatt, sind Unfallschäden mitteilungspflichtig. Wurde das Fahrzeug zu 100% wiederhergestellt, können Rechnungen über die Reparatur oder ein KFZ Gutachten diesen Zustand bestätigen. Das Fahrzeug hat somit keine Wertminderung mehr. Solche Dokumente sollten immer aufgehoben werden!
Abhängig von der Schwere des Defekts können spezialisierte Unfallautoankauf und Exporthändler oft sehr gute Angebote erstellen. Der Verkäufer erhält somit einen relativ hohen Betrag für sein Unfallwagen. Diese Händler sind meist sehr routiniert und bieten meistens einen kostenfreien Abtransport liegengebliebener PKW an.
Nur ein KFZ Gutachter und Autosachverständige kann rechtssicher prüfen, ob der Wagen nach einem Unfall weiterhin verkehrstauglich ist. Ohne dessen Begutachtung birgt der weitere Betrieb im Straßenverkehr Risiken für alle Verkehrsteilnehmer. Die Verantwortung übernimmt der Fahrzeughalter bzw. Fahrzeugführer
Alternativ kann eine vorgezogene TÜV Inspektion, vor Ablauf des regulären Prüftermin, die Sicherheit des Unfallvehikel gewährleisten. Manchmal fällt diese Option kostengünstiger aus und es können Gutachterkosten und Untersuchungskosten gespart werden.
Ja! Wir arbeiten schon seit vielen Jahren eng mit versierten, zuverlässigen und erfahrenen KFZ Gutachter und Sachverständige zusammen. So ist es gern möglich, dass wir einen Termin zur Besichtigung vereinbaren und alle Arbeiten sofort erledigen. Unabhängig vom Schadengutachten können wir direkt ein Ankaufangebot des Unfallers erstellen.
Bei Personenschaden, (Personen, die bei einem Verkehrsunfall verletzt wurden) besteht eine Meldepflicht. Gleiches gilt auch für Tiere, die verletzt wurden. Auch Autounfälle sind zu melden, die durch Nichteinhaltung der Straßenverkehrsordnung entstanden sind.
Eine andere Sachlage liegt vor, wenn es bei dem Fahrzeugunfall ausschließlich zu Sachschäden gekommen ist und der laufende Straßenverkehr durch Schadenfahrzeuge nicht beeinträchtigt, gefährdet oder blockiert wird. Wurde zusätzlich die Schuldfrage unter den Unfallparteien einverständlich geklärt und im Unfallbericht dokumentiert, besteht keine Notwendigkeit zur Meldung.
Gern erstellen wir kostenfrei, unverbindlich und deutschlandweit ein Kaufangebot Direkt zum Ankauf Kontaktformular
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Oft lassen sich viele Fragen bereits am Telefon klären. Bitte zögere nicht und kontaktiere uns über unsere Rufnummern. Smartphone Nutzer tippen bitte einfach auf die Telefonnummern.
*Es gelten die Preise Ihres Providers zu Festnetzanschlüssen bzw. Mobilfunkanschlüssen.
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Für den Export suchen wir laufend gewerbliche Unfall und Totalschaden Kraftwagen und Nutzfahrzeuge aller Marken und Klassen wie z.B.:
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Unsere erfahrenen KFZ Sachverständigen Mitarbeiter errechnen gern kostenfrei und unverbindlich - in wenigen Minuten - den Wert des Unfallwagen oder Totalschaden-PKW.
Doch bitte beachte
Die Wert-Kalkulation des Unfallschaden-KFZ über einen Export-Handel, ergibt oft ein anderes Ergebnis, als der übliche Marktwert in Deutschland.
Unsere Unfallauto-Restwert Angebote sollten nicht für eine innerdeutsche Schadenregulierung verwendet werden. Angebote gelten nicht als Schadengutachten!
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